Bildungsurlaub in Berlin – diese Möglichkeiten haben Sie

Datum:

Diesen Artikel teilen:

Weiterbildungen sollen Arbeitnehmenden dabei helfen, sich beruflich und persönlich weiterentwickeln, etwas Neues lernen und die eigenen Kompetenzen ausbauen. 77 Prozent der Beschäftigten in Deutschland sind laut aktuellen Umfragen daran interessiert, Fortbildungsangebote auch zu diesem Zweck zu nutzen. Dennoch machen jedes Jahr nur ein bis zwei Prozent Gebrauch von ihrem Recht auf Bildungsurlaub – und dass, obwohl mittlerweile in fast allen Bundesländern ein gesetzlicher Anspruch auf die bezahlte Weiterbildungszeit besteht. Wie die Bildungsfreistellung in Berlin rechtlich geregelt ist, welche Angebote Sie nutzen können und wie Sie den Bildungsurlaub beantragen, erfahren Sie hier.  

Was ist Bildungsurlaub – und wer hat Anspruch darauf?

Der Bildungsurlaub ist eine besondere Form des bezahlten Urlaubs. Denn der Sonderurlaub darf ausschließlich zu beruflichen, politischen oder persönlichen Weiterbildungszwecken genutzt werden. Um zu betonen, dass es sich beim Bildungsurlaub nicht um eine Erholungspause handelt, wird häufig auch der Begriff „Bildungszeit“ oder „Bildungsfreistellung“ verwendet.

Gut zu wissen: Während des Bildungsurlaubs wird dem Antragsteller/der Antragstellerin zwar weiterhin der volle Lohn ausgezahlt; die Kosten für den Kurs müssen jedoch vom Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin selbst getragen werden. Oft können diese aber immerhin von der Steuer abgesetzt werden.

Da der Anspruch auf Bildungsurlaub der Bildungshoheit unterliegt, wird der dieser von den einzelnen Bundesländern individuell geregelt. Derzeit besteht in allen Bundesländern außer Sachsen und Bayern ein gesetzlicher Anspruch auf die Bildungsfreistellung. Auch wie viel Bildungsurlaub Ihnen zusteht, unterscheidet sich je nach Bundesland. Für Bildungsurlaub in Berlin hat der Gesetzgeber für Vollzeitarbeitende fünf Tage im Jahr bzw. 10 Tage in zwei Jahren vorgesehen. Bei einer Teilzeitbeschäftigung wird der Anspruch angepasst.

Wer darf in Berlin Bildungsurlaub beantragen?

Gemäß dem Berliner Bildungsurlaubsgesetz dürfen in Berlin alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im öffentlichen Dienst oder der privaten Wirtschaft von ihrem Recht auf Bildungsurlaub Gebrauch machen.

Dafür müssen jedoch zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Das beschäftigende Unternehmen muss mindestens 20 Mitarbeitende anstellen.
  2. Das Arbeitsverhältnis muss bereits seit mehr als sechs Monaten bestehen, d.h. der Antragsteller/die Antragstellerin darf sich nicht in der Probezeit befinden.

Auch Auszubildende haben dabei Anspruch auf Bildungszeit, solange sie diese Voraussetzungen erfüllen. Menschen mit Minijob und Teilzeitkräfte in Berlin profitieren zumindest in begrenztem Umfang von den Bildungsurlaub-Regelungen; davon ausgeschlossen sind hingegen Landesbeamte.

Welche Weiterbildungen dürfen im Rahmen des Bildungsurlaubs besucht werden?

Der Inhalt der Weiterbildung muss laut Gesetzgeber übrigens nicht in einem direkten Zusammenhang mit dem beruflichen Tätigkeitsfeld stehen. Der Kurs, für den die Freistellung beantragt wird, muss lediglich als Bildungsurlaub anerkannt sein. Beliebte Beispiele für Bildungsurlaub-Seminare in Berlin sind unter anderem:

  • Sprachkurse
  • Marketing-Fortbildungen
  • Kommunikationstrainings
  • Seminare zur Stressbewältigung
  • Yogakurse

Tipp: Wer es ganz besonders ausgefallen mag, hat in Berlin außerdem die Möglichkeit, im Rahmen eines Bildungsurlaubs an einem zertifizierten Clown-Training teilzunehmen.

So beantragen Sie Ihren Bildungsurlaub

Die Beantragung des Bildungsurlaubs ist glücklicherweise nicht weiter kompliziert. Wählen Sie zunächst einen der anerkannten Kurse für Bildungsurlaub in Berlin aus und melden Sie sich an. Meist leitet der Anbieter der Weiterbildung Ihnen im Anschluss neben Informationsmaterial auch die Antragsunterlagen zu, die Sie für die Beantragung des Bildungsurlaubs benötigen. Diese sollten bestenfalls neun, mindestens aber vier Wochen vor Beginn der Fortbildung beim Arbeitgeber eingereicht werden.

Tobias Friedrich
Tobias Friedrichhttp://knip.de
Tobias Friedrich, Jahrgang 1987, lebt mit seiner kleinen Familie in Berlin. Als freier Journalist schrieb er bereits u.a. für die Berliner Zeitung und die Berliner Morgenpost. Heute widmet er sich mit Hingabe seinen eigenen Blogs.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

spot_img

Das könnte Sie auch interessieren

Berlin-Umzug: Selbständig umziehen oder Umzugshelfer beauftragen?

Ein Umzug ist eine Aufgabe, die mit einer Vielzahl von Entscheidungen verbunden ist. Eine der wichtigsten Fragen, die...

Mit dem Büro innerhalb Berlins umziehen: Tipps für einen erfolgreichen Büroumzug

Ein Büroumzug in Berlin stellt für jedes Unternehmen eine große Herausforderung dar. Doch mit der richtigen Planung und einem kompetenten Umzugsservice...

Was muss bei einem Büroumzug beachtet werden?

Ein Büroumzug ist eine komplexe Aufgabe, die eine sorgfältige Planung und Organisation erfordert. Damit alles reibungslos abläuft und das Unternehmen...

Mit diesen 12 Experten-Tipps gelingt das Entrümpeln

Entrümpeln kann eine herausfordernde Aufgabe sein, besonders wenn Du Dich in einer Stadt wie Berlin befindest, wo Platz...